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LEGALTICA-RATGEBER

Auswandern nach Spanien: was Sie in welcher Reihenfolge erledigen

Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen ohne Visum in Spanien leben und arbeiten. Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich aber innerhalb von drei Monaten nach der Einreise im spanischen Ausländerregister eintragen lassen (Gebühr 12 Euro), und wer mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringt, wird dort in der Regel mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig. Hier die Schritte in der richtigen Reihenfolge und was sich bei Krankenversicherung, Rente und Steuern ändert, auch für Rentner und Überwinterer.

Der Rest von Legaltica ist auf Spanisch.

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DER RATGEBER · AUSFÜHRLICH

Welcher Weg passt zu Ihnen?

01 Sie überwintern weniger als drei Monate keine Registrierung in Spanien, Ausweis oder Pass genügen; die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
02 Sie bleiben länger als drei Monate, behalten aber Ihren Wohnsitz in Deutschland Registrierung als EU-Bürger ist Pflicht, und zählen Sie Ihre Tage wegen der 183-Tage-Regel.
03 Sie arbeiten in Spanien, angestellt oder als autónomo Registrierung mit Arbeitsvertrag oder Anmeldung als Selbstständiger; Sie werden in der spanischen Sozialversicherung versichert.
04 Sie wandern als Rentner aus Registrierung mit ausreichenden Mitteln und dem Formular S1 Ihrer Krankenkasse als Versicherungsnachweis.
05 Ihr Partner oder Ihre Kinder haben keinen EU-Pass Sie beantragen innerhalb von drei Monaten eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige eines Unionsbürgers.

Wer in Spanien leben darf: die Voraussetzungen

Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, wenn sie dort arbeiten (angestellt oder selbstständig), studieren oder über ausreichende eigene Mittel und eine Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken in Spanien abdeckt. Einen festen Mindestbetrag schreibt das Gesetz nicht vor: Die Behörde muss Ihre persönliche Lage berücksichtigen und darf nicht mehr verlangen als die Höhe der spanischen Sozialhilfe oder der Mindestrente. In der Praxis orientieren sich viele Ämter am IPREM von 600 Euro im Monat.

Ehepartner und Kinder dürfen mitkommen. Haben sie keine EU-Staatsangehörigkeit, beantragen sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine eigene Aufenthaltskarte als Familienangehörige eines Unionsbürgers, die innerhalb von drei Monaten ausgestellt wird und fünf Jahre gilt.

Anwälte für Ausländerrecht in Spanien, die Deutsch sprechen

Schildern Sie einer Kanzlei Ihr Anliegen auf Deutsch: Sie erhält Ihre Nachricht und Ihre Telefonnummer, und Sie sehen sofort die der Kanzlei. Das ist kostenlos und unverbindlich. Die Sprachen stammen aus dem Profil der jeweiligen Kanzlei. Kanzleien mit „Bei Legaltica registriert“ pflegen ihr Profil selbst.

  1. ORT
    Dehesa de Campoamor
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    DE · FR · RU · ES · EN

    Somnium Legal

    5,0 · 129 Google Spricht Deutsch

    Somnium Legal es un despacho de abogados y economistas con presencia en Orihuela y Orihuela Costa, Alicante. Ofrece asesoría integral en materias fiscal, contable y laboral y en cualquier rama de derecho que requiera el cliente; también dispone de personal especializado en administración y gestión integral de fincas para comunidades. Cuenta con departamentos que abarcan áreas como legal, plusvalía municipal, …

  2. ORT
    Inca
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    DE · EN · ES

    Jaume Perelló Abogados

    4,9 · 88 Google Spricht Deutsch

    Jaume Perelló Abogados es un despacho boutique situado en Mallorca, especializado en Derecho Inmobiliario y Urbanístico, con foco en asesoramiento y defensa de particulares y sociedades. Ofrece servicios en inmobiliario, urbanístico, civil y familia; busca atención personalizada, seguimiento cercano y comunicación directa con el cliente; prioriza la vía extrajudicial cuando es posible y la defensa ante tribunales cuando es necesario. …

  3. ORT
    Cambrils
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    DE · FR · CA · RU · ES · EN

    Bufete Trujillo

    4,7 · 115 Google Spricht Deutsch

    Bufete Trujillo es un despacho de abogados multidisciplinar ubicado en Cambrils, Tarragona, con más de 35 años de experiencia. Su lema es “Somos especialistas en crear tranquilidad”, que resume una filosofía centrada en la rapidez, la eficacia, la transparencia y la discreción, orientada a brindar tranquilidad y seguridad a sus clientes. La firma destaca su alcance internacional gracias a personal …

Die Schritte vor und nach der Ankunft

  1. In Deutschland abmelden: Wer ins Ausland zieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Einwohnermeldeamt abmelden (frühestens eine Woche vorher). Die Abmeldebescheinigung brauchen Sie für Finanzamt, Krankenkasse und Banken.
  2. Wohnung finden. Mit Mietvertrag oder Kaufurkunde können Sie sich bei der spanischen Gemeinde anmelden.
  3. Bei der Gemeinde anmelden (empadronamiento). Die Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento) brauchen Sie für fast alles: die Registrierung als EU-Bürger, die Gesundheitsversorgung, die Schule der Kinder, das Auto.
  4. Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise ins Registro Central de Extranjeros eintragen lassen, persönlich bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder der Polizei Ihrer Provinz, meist mit Termin (cita previa). Sie erhalten sofort das certificado de registro mit Ihrer NIE-Nummer. Die Gebühr beträgt 12 Euro und wird vorab mit dem Formular 790, Code 012, bezahlt.
  5. Krankenversicherung und, wenn Sie arbeiten, die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung regeln.
  6. Bank, Auto und Führerschein: Der deutsche Führerschein bleibt gültig; ein mitgebrachtes Auto müssen Sie nach einer gewissen Zeit auf spanische Kennzeichen ummelden.

Die Unterlagen für die Registrierung als EU-Bürger

  • Reisepass oder Personalausweis, gültig, mit Kopie.
  • Formular EX-18, ausgefüllt und unterschrieben.
  • Zahlungsbeleg der Gebühr (Formular 790, Code 012, 12 Euro).
  • Wenn Sie arbeiten: Arbeitsvertrag oder Anmeldung bei der Sozialversicherung, bzw. Anmeldung als autónomo.
  • Wenn Sie nicht arbeiten: Nachweis ausreichender Mittel (Rentenbescheid, Kontoauszüge) und einer vollständigen Krankenversicherung oder das Formular S1.
  • Wenn Sie studieren: Immatrikulation, Krankenversicherung und eine Erklärung über ausreichende Mittel.
  • Oft auch die Meldebescheinigung der Gemeinde: nicht überall Pflicht, aber häufig verlangt.

Kosten 2026: die Beträge im Überblick

12 Euro Registrierung als EU-Bürger (certificado de registro)
12 Euro Aufenthaltskarte für Familienangehörige ohne EU-Pass
9,84 Euro NIE-Nummer allein, wenn Sie noch nicht umziehen
600 Euro Mittel, auf die Ämter achten, wenn Sie nicht arbeitenkein gesetzlicher Betrag; Orientierung oft am IPREM von 600 Euro im Monat.
· Private Krankenversicherung, wenn Sie nicht arbeiten und kein S1 habenje nach Alter, für Ältere oft mehrere hundert Euro im Monat.

Steuern: Ab wann Sie in Spanien steuerpflichtig sind

Sie sind in Spanien mit Ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig, wenn Sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage dort aufhalten (vorübergehende Abwesenheiten zählen mit, solange Sie keine Steueransässigkeit in einem anderen Land nachweisen) oder wenn der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen in Spanien liegt. Lebt Ihr Ehepartner mit den minderjährigen Kindern in Spanien, vermutet das Finanzamt, dass auch Sie dort ansässig sind. Als Resident melden Sie außerdem Auslandsvermögen oberhalb bestimmter Schwellen (Formular 720).

Deutschland und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen von 2011. Für Renten gilt: Grundsätzlich besteuert Spanien als Wohnsitzstaat, Deutschland behält aber für gesetzliche Renten je nach Rentenbeginn ein begrenztes Besteuerungsrecht; zuständig ist in der Regel das Finanzamt Neubrandenburg, und Spanien rechnet die deutsche Steuer an. Betriebsrenten und Beamtenpensionen werden anders behandelt. Lassen Sie das vor dem Umzug prüfen.

Wer Anteile von mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft hält, kann beim Wegzug der deutschen Wegzugsbesteuerung unterliegen. Und wer zum Arbeiten nach Spanien kommt und in den fünf Jahren davor nicht in Spanien steuerpflichtig war, kann unter Umständen die Sonderregelung für Zuzügler wählen (das sogenannte Beckham-Gesetz): 24% auf Arbeitseinkommen bis 600.000 Euro, sechs Jahre lang. Unser Rechner unten (auf Spanisch) vergleicht das mit der normalen Einkommensteuer.

Krankenversicherung und Rente

  • Wer in Spanien arbeitet, ist über die spanische Sozialversicherung versichert. Doppelt pflichtversichert in zwei EU-Ländern können Sie nicht sein.
  • Rentner mit deutscher gesetzlicher Rente und gesetzlicher Krankenversicherung bleiben in der Regel über Deutschland versichert und lassen sich in Spanien mit dem Formular S1 registrieren, das Ihre Krankenkasse ausstellt. Das S1 dient dann auch als Nachweis der Krankenversicherung bei der Registrierung als EU-Bürger.
  • Wer nicht arbeitet und noch keine Rente bezieht, braucht eine private Krankenversicherung, die alle Risiken in Spanien abdeckt, ohne Zuzahlungen oder Wartezeiten. Eine Reisekrankenversicherung reicht nicht.
  • Ihre deutsche Rente wird auch nach Spanien überwiesen. Die Deutsche Rentenversicherung verlangt regelmäßig einen Lebensnachweis.

Überwintern und Teilzeit-Auswandern

Wer weniger als drei Monate bleibt, muss sich in Spanien nirgends registrieren; Ausweis oder Pass genügen. Die bekannte 90-Tage-Regel des Schengen-Raums gilt nur für Nicht-EU-Bürger.

Wer länger bleibt, muss sich als EU-Bürger registrieren. Behalten Sie die Tage im Blick: Ab mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr kann Spanien Sie als steuerlich ansässig behandeln. Rechenbeispiel: Vom 1. November bis 15. April in Spanien sind gut fünf Monate, also unter 183 Tagen; Sie bleiben in Deutschland gemeldet und versichert, müssen sich in Spanien aber als EU-Bürger registrieren.

Erbschaft: an beide Länder denken

Wer in Spanien lebt und kein Testament mit Rechtswahl hat, vererbt nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich nach spanischem Recht, mit Pflichtteilen, die anders funktionieren als in Deutschland. Im Testament können Sie deutsches Recht wählen. Steuerlich bleibt ein deutscher Staatsangehöriger, der nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland lebt, in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig, und Spanien erhebt seine eigene Erbschaftsteuer nach regionalen Regeln.

Häufige Fehler

  • Die Registrierung als EU-Bürger aufschieben, weil man ja in der EU ist. Ohne certificado de registro hakt es bei Bank, Notar und Mietvertrag.
  • Eine Reisekrankenversicherung als Nachweis vorlegen.
  • Die Aufenthaltstage nicht zählen und plötzlich in zwei Ländern steuerpflichtig sein.
  • Sich in Deutschland abmelden, ohne Krankenversicherung und Rentenbesteuerung geklärt zu haben.
  • Eine Immobilie ohne eigenen Anwalt kaufen oder auswandern, ohne das Testament an das spanische Erbrecht anzupassen.

Wenn die Registrierung abgelehnt wird

Eine Ablehnung muss schriftlich und begründet erfolgen. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch bei derselben Behörde einlegen (recurso de reposición) oder innerhalb von zwei Monaten klagen. Meist fehlt ein Nachweis über Mittel oder Versicherung; dann ist ein neuer, gut belegter Antrag oft schneller. Für Familienangehörige ohne EU-Pass ist eine Ablehnung ernster, weil ihr Aufenthalt davon abhängt.

Wann sich ein Anwalt lohnt

Für die Registrierung selbst brauchen die meisten keinen Anwalt. In diesen Fällen schon. Die Kanzleien unten geben an, Deutsch zu sprechen.

Ihr Partner oder Ihre Kinder haben keinen EU-Pass, oder Sie sind nicht verheiratet und nicht eingetragen: Der Aufenthalt der Familie hängt davon ab.

Die Registrierung wurde abgelehnt: Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat.

Sie kaufen eine Immobilie in Spanien.

Sie gründen ein Unternehmen oder melden sich als autónomo an.

Sie müssen klären, wo Ihre Rente, Betriebsrente oder Ihr Unternehmen besteuert wird, oder es droht die Wegzugsbesteuerung.

Sie brauchen ein Testament, das in beiden Ländern funktioniert.

Mit einem deutschsprachigen Anwalt sprechen

WEITERE KANZLEIEN

Anwälte für Ausländerrecht in Spanien, die Deutsch sprechen

12 von 83 Kanzleien.

Häufige Fragen

Nein. Als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz dürfen Sie ohne Visum in Spanien leben und arbeiten. Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich innerhalb von drei Monaten im Ausländerregister eintragen lassen.

Das certificado de registro kostet 12 Euro, die Sie vorab mit dem Formular 790, Code 012, bezahlen.

Einen festen Betrag gibt es nicht. Sie müssen zeigen, dass Sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein werden; Spanien darf dafür nicht mehr verlangen als die Höhe der Sozialhilfe oder der Mindestrente. Wer in Spanien arbeitet, legt den Arbeitsvertrag vor.

Mit deutscher gesetzlicher Rente und gesetzlicher Krankenversicherung meist weiter über Deutschland: Die Krankenkasse stellt das Formular S1 aus, mit dem Sie sich in Spanien beim Gesundheitssystem anmelden.

In der Regel ja, wenn Sie in Spanien ansässig sind. Deutschland behält für gesetzliche Renten je nach Rentenbeginn ein begrenztes Besteuerungsrecht, das Spanien anrechnet. Betriebsrenten und Pensionen werden anders behandelt: Lassen Sie das prüfen.

In der Regel, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhalten oder Ihre wirtschaftlichen Interessen dort liegen. Welches Land welche Einkünfte besteuert, regelt dann das Doppelbesteuerungsabkommen.

Er oder sie beantragt innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Unionsbürgers, mit Heirats- oder Partnerschaftsurkunde und Ihrem certificado de registro. Bei unverheirateten Paaren ohne eingetragene Partnerschaft ist es schwieriger: Lassen Sie sich beraten.

Vor allem Bürokratie und Wartezeiten für Termine, die Besteuerung des Welteinkommens ab 183 Tagen, ein anderes Erbrecht und die Frage der Krankenversicherung, wenn Sie weder arbeiten noch Rente beziehen. Mit der richtigen Reihenfolge lässt sich das meiste vermeiden.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln und Beträge ändern sich: Prüfen Sie die amtlichen Quellen unten oder fragen Sie einen Anwalt zu Ihrem konkreten Fall.