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LEGALTICA-RATGEBER

Haus kaufen in Spanien: Ablauf, Kaufnebenkosten und laufende Steuern

Beim Kauf einer Immobilie in Spanien zahlen Sie auf eine Bestandsimmobilie Grunderwerbsteuer (ITP) von meist 6 bis 10 Prozent je nach Region, auf einen Neubau vom Bauträger 10 Prozent Mehrwertsteuer plus Stempelsteuer; mit Notar, Grundbuch und Anwalt sollten Sie insgesamt etwa 8 bis 13 Prozent auf den Kaufpreis einplanen. Wer nicht in Spanien wohnt, zahlt danach jedes Jahr Nichtresidenten-Einkommensteuer (Formular 210), auch wenn er nicht vermietet. Hier der Ablauf in der richtigen Reihenfolge, die Kosten mit Rechenbeispiel und die typischen Fallen.

Der Rest von Legaltica ist auf Spanisch.

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DER RATGEBER · AUSFÜHRLICH

Welcher Weg passt zu Ihnen?

01 Sie kaufen eine Bestandsimmobilie Sie zahlen die regionale Grunderwerbsteuer (ITP), keine Mehrwertsteuer.
02 Sie kaufen einen Neubau vom Bauträger 10 % Mehrwertsteuer plus Stempelsteuer (AJD), und Sie prüfen die Bankbürgschaft für Ihre Abschlagszahlungen.
03 Sie kaufen vom Plan oder ein Haus im Außenbereich (suelo rústico) zusätzliche Prüfung von Baugenehmigung und Bewohnbarkeit, hier entstehen die meisten Streitfälle.
04 Sie behalten Ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz jedes Jahr spanische Steuererklärung für Nichtresidenten.
05 Sie wollen dort leben als EU- oder Schweizer Bürger kein Visum, aber Registrierung nach drei Monaten.

Zuerst: die NIE-Nummer

Ohne NIE (número de identidad de extranjero) können Sie in Spanien nicht beim Notar unterschreiben, keine Steuern zahlen und meist kein Konto eröffnen. Es ist die Steuer- und Identifikationsnummer für Ausländer, auch für solche, die nicht in Spanien wohnen. Kaufen Sie zu zweit, brauchen beide eine NIE.

Sie beantragen sie beim spanischen Konsulat Ihres Wohnorts oder in Spanien bei der Polizei, mit dem Formular EX-15 und der Gebühr von 9,84 Euro (Formular 790, Code 012). Sie müssen begründen, wofür Sie die Nummer brauchen, zum Beispiel mit dem Reservierungs- oder Anzahlungsvertrag. In Spanien hat die Behörde fünf Tage Zeit; über ein Konsulat dauert es meist rund zwei Wochen.

Immobilienanwälte in Spanien, die Deutsch sprechen

Schildern Sie einer Kanzlei Ihr Anliegen auf Deutsch: Sie erhält Ihre Nachricht und Ihre Telefonnummer, und Sie sehen sofort die der Kanzlei. Das ist kostenlos und unverbindlich. Die Sprachen stammen aus dem Profil der jeweiligen Kanzlei. Kanzleien mit „Bei Legaltica registriert“ pflegen ihr Profil selbst.

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    Cancelamos tu Deuda en Canarias es un despacho de abogados con presencia física en todas las Islas Canarias, que ofrece servicios en toda España especializado en soluciones legales para la cancelación de deudas, especialmente bajo la Ley de Segunda Oportunidad pero usando también otras herramientas legales para ayudar en el sobrendeudamiento. Nuestro enfoque se ha articulado en un método propio …

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    Somnium Legal es un despacho de abogados y economistas con presencia en Orihuela y Orihuela Costa, Alicante. Ofrece asesoría integral en materias fiscal, contable y laboral y en cualquier rama de derecho que requiera el cliente; también dispone de personal especializado en administración y gestión integral de fincas para comunidades. Cuenta con departamentos que abarcan áreas como legal, plusvalía municipal, …

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    CS Lawyers Costa del Sol es un despacho de abogados boutique y multidisciplinar centrado en soluciones jurídicas a medida para clientes nacionales y expatriados. Su enfoque combina experiencia en derecho inmobiliario con áreas como derecho sucesorio, administrativo, fiscal, mercantil y de familia, buscando claridad, cercanía y resultados prácticos para el cliente. Fundado en 2002 por la abogada Carmen Silvia Gallardo …

Der Ablauf und wie lange er dauert

  1. Budget aufstellen: Rechnen Sie die Steuern und Kosten unten auf den Kaufpreis und holen Sie bei Bedarf eine Finanzierungszusage ein (zwei bis sechs Wochen).
  2. Ein spanisches Konto eröffnen. Pflicht ist das nicht, aber Zahlungen beim Notar und das Abbuchen von Steuern und Nebenkosten werden viel einfacher.
  3. Die Immobilie prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben (ein bis drei Wochen). Beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) erhalten Sie einen Grundbuchauszug (nota simple) mit Eigentümer, Hypotheken und Pfändungen. Bei der Gemeinde klären Sie, ob legal gebaut wurde und kein Bauverfahren läuft; vergleichen Sie die Katasterbeschreibung mit der Wirklichkeit und lassen Sie sich bestätigen, dass keine Grundsteuer (IBI) und keine Beiträge an die Eigentümergemeinschaft offen sind. Fragen Sie nach dem Energieausweis.
  4. Den Anzahlungsvertrag (contrato de arras) unterschreiben, meist mit 10 % des Kaufpreises. Lassen Sie ausdrücklich hineinschreiben, dass es arras penitenciales nach Artikel 1454 des spanischen Zivilgesetzbuchs sind: Dann verlieren Sie die Anzahlung, wenn Sie zurücktreten, und der Verkäufer zahlt das Doppelte zurück, wenn er zurücktritt. Ohne diesen Hinweis kann ein Gericht die Anzahlung als bloße Teilzahlung werten.
  5. Die Kaufurkunde (escritura pública) beim Notar unterschreiben, meist ein bis drei Monate nach den arras. Der Notar prüft die Identität und den Grundbuchstand und dokumentiert, wie bezahlt wurde. Zahlen Sie deshalb nur nachvollziehbar per Überweisung oder Bankscheck. Wenn Sie nicht anreisen können, unterschreibt ein Bevollmächtigter mit notarieller Vollmacht.
  6. Die Grunderwerbsteuer innerhalb der regionalen Frist zahlen, meist ein Monat ab der Urkunde, und die Urkunde im Grundbuch eintragen lassen. Das ist nicht Pflicht, aber erst dann sind Sie gegenüber jedermann als Eigentümer geschützt.
  7. Strom, Wasser und die IBI auf Ihren Namen umschreiben und per Lastschrift einrichten.

Steuern und Kosten beim Kauf

· Bestandsimmobilie, Grunderwerbsteuer (ITP)Den Satz legt jede Region selbst fest; wo sie nichts geregelt hat, gelten 6 Prozent. In der Praxis meist 6 bis 10 Prozent, in manchen Regionen mehr für teure Objekte oder weniger für junge Käufer und kinderreiche Familien.
· Neubau vom Bauträger10 Prozent Mehrwertsteuer (IVA) statt ITP, auf den Kanaren die kanarische Steuer IGIC, dazu die Stempelsteuer auf die Urkunde (Actos Jurídicos Documentados, AJD), deren Satz ebenfalls regional ist; der allgemeine Satz beträgt 0,5 Prozent.
· Notar und Grundbuchgesetzlich geregelte Gebühren nach Kaufpreis, zusammen meist etwa 0,5 bis 1 Prozent.
· Nicht Pflicht, aber ratsameigener Anwalt (oft rund 1 Prozent des Preises), Gutachten, Bewertung bei einer Hypothek und Gestor.
250.000 Euro RechenbeispielEine Bestandswohnung für 250.000 Euro in einer Region mit 8 % ITP kostet 20.000 Euro Steuer, dazu etwa 2.000 bis 2.500 Euro Notar und Grundbuch und rund 2.500 Euro Anwalt: zusammen etwa 275.000 Euro, wobei die Nebenkosten von rund 25.000 Euro meist aus Eigenmitteln bezahlt werden.

Jedes Jahr, wenn Sie nicht in Spanien wohnen

Als Nichtresident zahlen Sie Einkommensteuer für Nichtresidenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) mit dem Formular 210, auch wenn Sie die Immobilie nicht vermieten. Bei Eigennutzung setzt das Finanzamt ein fiktives Einkommen an: 1,1 Prozent des Katasterwerts (valor catastral), wenn dieser in den letzten zehn Jahren überarbeitet wurde, sonst 2 Prozent, anteilig nach den Tagen im Eigentum. Für Residenten der EU und des EWR beträgt der Steuersatz 19 Prozent; Schweizer Residenten zahlen 24 Prozent, weil die Schweiz nicht zum EWR gehört.

Neue Fristen ab 2027: Nach der Orden HAC/623/2026 erklären Sie das fiktive Einkommen für 2026 zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2027 (für 2025 noch vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026). Vermieten Sie, erklären Sie die Mieteinnahmen 2026 in den ersten 20 Tagen des April 2027, gesammelt oder einzeln; bis September 2026 galt noch der Quartalsrhythmus. Als EU- oder EWR-Resident dürfen Sie Kosten abziehen.

Rechenbeispiel: Wohnung mit überarbeitetem Katasterwert von 120.000 Euro, ganzjährig im Eigentum, nicht vermietet: 1,1 % ergeben 1.320 Euro fiktives Einkommen; bei 19 % sind das 250,80 Euro im Jahr, für Schweizer Residenten 316,80 Euro. Hinzu kommt jedes Jahr die Grundsteuer (IBI) an die Gemeinde. In Deutschland müssen Sie spanische Einkünfte in der Regel ebenfalls angeben; wie sie dort berücksichtigt werden, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen.

Vermögensteuer: Nichtresidenten zahlen spanische Vermögensteuer nur auf ihr Nettovermögen in Spanien oberhalb des Freibetrags von 700.000 Euro, nach den Regeln der Region, in der es liegt.

Später verkaufen

Verkaufen Sie als Nichtresident, behält der Käufer 3 Prozent des Kaufpreises ein und führt sie innerhalb eines Monats an das Finanzamt ab (Formular 211), als Vorauszahlung auf Ihre Gewinnsteuer. Danach geben Sie innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieses Monats das Formular 210 ab, zahlen 19 Prozent auf den Gewinn oder holen sich den zu viel einbehaltenen Betrag zurück. Meist zahlt der Verkäufer außerdem die kommunale Wertzuwachssteuer auf den Boden (plusvalía municipal); seit 2021 entfällt sie, wenn Sie nachweisen, dass kein echter Gewinn entstanden ist.

Erbschaftsteuer auf die Immobilie

Wer eine Immobilie in Spanien erbt, zahlt dort Erbschaftsteuer, auch wenn Erblasser und Erben in Deutschland wohnten. Nichtresidenten dürfen die Regeln der Region anwenden, in der der größte Teil des spanischen Vermögens liegt; in einigen Regionen zahlen Ehepartner und Kinder dadurch fast nichts, in anderen erheblich mehr. Die Erklärung ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod fällig, mit einer einmaligen Verlängerung um sechs Monate, die innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden muss.

Deutschland erhebt zusätzlich Erbschaftsteuer, wenn Erblasser oder Erbe in Deutschland ansässig sind; ein Abkommen mit Spanien gibt es dafür nicht, die spanische Steuer kann aber angerechnet werden. Ein auf beide Länder abgestimmtes Testament mit Rechtswahl erspart den Erben viel Aufwand.

Eine Immobilie bringt keine Aufenthaltserlaubnis mehr

Spanien hat das Goldene Visum für Immobilienkäufer abgeschafft: Seit dem 3. April 2025 führt der Kauf einer Immobilie nicht mehr zu einer Aufenthaltserlaubnis. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ändert das wenig, denn sie dürfen ohnehin in Spanien leben. Wer länger als drei Monate bleibt, lässt sich als EU-Bürger registrieren (12 Euro).

Häufige Fehler

  • Eine Anzahlung leisten, bevor Grundbuchauszug und Bausituation geprüft sind.
  • Ein Anzahlungsvertrag, der nicht ausdrücklich arras penitenciales nennt.
  • Vom Plan kaufen ohne Bankbürgschaft für die Abschlagszahlungen, oder ein Haus im Außenbereich ohne Genehmigungen.
  • Die Nebenkosten nicht einplanen: Sie werden meist aus Eigenmitteln bezahlt, nicht über die Hypothek.
  • Das jährliche Formular 210 vergessen oder ab 2027 die neue Frist im April verpassen.
  • Einen niedrigeren Preis in die Urkunde schreiben als tatsächlich bezahlt: Das führt zu Nachzahlungen und Strafen.
  • Schulden übernehmen: Offene IBI und Gemeinschaftsbeiträge gehen mit der Immobilie über.

Wann sich ein eigener Anwalt lohnt

Der Makler arbeitet für den Verkäufer, der Notar für keine Seite. In diesen Situationen ist ein eigener Anwalt sein Geld wert. Die Kanzleien unten geben an, Deutsch zu sprechen.

Bevor Sie die arras unterschreiben: Nach den 10 % kostet ein Rücktritt die Anzahlung.

Kauf vom Plan: Bankbürgschaft und Genehmigungen müssen stimmen, sonst sind die Abschlagszahlungen bei einer Insolvenz des Bauträgers verloren.

Häuser im Außenbereich (suelo rústico), Altbauten ohne klare Papiere oder mit laufendem Bauverfahren.

Geerbte Immobilien, mehrere Eigentümer, Schulden oder Streit.

Sie können nicht anreisen: Der Anwalt unterschreibt mit Vollmacht und erledigt die Steuern.

Sie verkaufen und wollen die 3 % zurück, oder Gewinn und plusvalía richtig berechnet haben.

Mit einem deutschsprachigen Anwalt sprechen

WEITERE KANZLEIEN

Immobilienanwälte in Spanien, die Deutsch sprechen

12 von 259 Kanzleien.

Häufige Fragen

Nein. Sie können jemanden per notarieller Vollmacht bevollmächtigen. Wird sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz unterschrieben, braucht sie meist eine Apostille und eine Übersetzung. Fragen Sie den spanischen Notar vorher, welche Form er akzeptiert.

Bei einer Bestandsimmobilie meist 6 bis 10 Prozent Grunderwerbsteuer je nach Region, beim Neubau 10 Prozent Mehrwertsteuer plus Stempelsteuer, dazu Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Anwalt und Gestor: insgesamt meist 8 bis 13 Prozent.

Ja, spanische Banken finanzieren auch Nichtresidenten, meist aber einen geringeren Teil des Kaufpreises als bei Residenten. Die Nebenkosten müssen Sie in der Regel aus eigenen Mitteln zahlen.

Ja. Als Nichtresident geben Sie jedes Jahr das Formular 210 ab und versteuern ein fiktives Einkommen von 1,1 oder 2 Prozent des Katasterwerts zu 19 Prozent (Schweiz 24 Prozent). Für 2026 zwischen 1. April und 31. Dezember 2027. Dazu kommt die kommunale Grundsteuer IBI.

Die Erben zahlen in Spanien Erbschaftsteuer nach den Regeln der Region, auch wenn alle in Deutschland wohnen, und erklären sie innerhalb von sechs Monaten. Deutschland kann zusätzlich besteuern und rechnet die spanische Steuer an.

Steht im Vertrag, dass es arras penitenciales sind, muss er das Doppelte der Anzahlung zurückzahlen. Fehlt dieser Hinweis, müssen Sie unter Umständen vor Gericht den Kauf oder Schadenersatz verlangen.

Nein, seit dem 3. April 2025 nicht mehr. Als EU- oder Schweizer Bürger brauchen Sie es auch nicht.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln und Beträge ändern sich: Prüfen Sie die amtlichen Quellen unten oder fragen Sie einen Anwalt zu Ihrem konkreten Fall.